Trotz Gutachten, keine Straßenausbaubeiträge für die Anlieger der Hauptstrasse in Winterscheid
Ein Gutachten zum Thema Kommunalabgabengesetz (KAG) hat in den letzten Wochen in den Printmedien Aufregung hervorgerufen. Ein Gutachter behauptete, dass in Kommunen im Haushaltssicherungskonzept die Übernahme der Anliegeranteile für Strassenbaumaßnahmen durch die Kommune eine freiwillige Leistung sei, der die Kommunalaufsicht nicht zustimmen dürfe. Für die Anwohner der Hauptstrasse in Winterscheid hätte das u. U. eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet.
Die Fraktion BSG im Rat der Gemeinde Ruppichteroth stellte am 12.12.2022 eine Anfrage an den Bürgermeister Mario Loskill. Die Fragen bezogen sich darauf, ob die Bürger*innen in Kommunen, deren Finanzen durch die Kommunalaufsicht mitverwaltet werden, weiterhin anteilig an den Kosten für den Ausbau und Sanierung von bereits erschlossenen Gemeindestraßen beteiligt werden müssen.
In seiner Antwort vom 23.01.2023 gab Bürgermeister Loskill bekannt, dass er beim nordrheinwestfälischen Städte- und Gemeindebund (StGB NRW) um eine Stellungnahme gebeten hatte. Die Referentin bestätigte, dass das Land derzeit über eine Reform der Straßenausbaubeiträge nachdenkt und es evtl. auch ganz abschaffen will. Allerdings gebe es bisher keine Umsetzungen und es sei alles Spekulation. Laut geltender Rechtslage berechnet die Kommune den Anliegern den Anliegeranteil bei Straßenausbaumaßnahmen, das Land übernimmt den Anteil bei Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen.
Zu den einzelnen Fragen beantwortete Bürgermeister Loskill, dass Straßenausbaubeiträge eine Pflichtaufgabe für die Gemeinde sind, damit werden die Anlieger der Hauptstraße in Winterscheid nach derzeitiger Rechtslage keine Straßenausbaubeiträge leisten müssen.

Dazu Hans-Ralf Voigt:
„Wir können nur hoffen, dass dieses Gutachten keinen Einfluss auf die Neugestaltung der zukünftigen Berechung der Anliegerbeiträge durc die derzeitige Landesregierung hat!“
Hier die Anfrage der BSG Fraktion: Anfrage_der_Fraktion_BSG_zum_Kommunalabgabengesetz
Hier die Antwort von Bürgermeister Loskill: Beantwortung_der_Anfrage_der_Fraktion_BSG_zum_Kommunalabgabengesetz_KAG_vom_12_12_2022